Eine lange Vertragsbindung war jahrelang das größte Ärgernis beim Internetanschluss. Seit Dezember 2021 gelten dafür neue Regeln, und die meisten davon kennen die Betroffenen nicht. Was heute gilt, und was „ohne Mindestlaufzeit“ wirklich bedeutet.
Was eine Mindestlaufzeit ist
Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, für den der Vertrag fest gilt. Vor ihrem Ablauf kommt man ordentlich nicht heraus, auch dann nicht, wenn woanders ein besseres Angebot steht. Üblich sind 24 Monate; mehr darf es nach dem Telekommunikationsgesetz nicht sein.
„Ohne Mindestlaufzeit“ heißt nicht, dass es keine Vertragslaufzeit gäbe. Es heißt, dass der Vertrag nicht für einen festen Zeitraum bindet, sondern laufend kündbar bleibt. Solche Tarife sind in der Regel teurer als der gleiche Anschluss mit zwei Jahren Bindung. Die Bindung ist der Rabatt.
Was seit Dezember 2021 gilt
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes hat sich das Wichtigste geändert, und zwar an der Stelle, an der es früher am meisten wehtat: am Ende der Laufzeit.
- Keine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Wer nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht kündigt, hängt nicht mehr zwölf Monate fest. Der Vertrag läuft unbefristet weiter.
- Einen Monat Kündigungsfrist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit einem Monat Frist jederzeit kündbar, nicht mehr mit drei.
- Höchstens 24 Monate Mindestlaufzeit. Und der Anbieter muss denselben Tarif auch mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Der Preis darf dabei höher sein, aber die Wahl muss bestehen.
- Minderung bei zu langsamer Leitung. Wer dauerhaft deutlich weniger Bandbreite bekommt als im Vertrag steht, darf den Preis mindern oder außerordentlich kündigen. Nachzuweisen ist das mit der Messkampagne der Bundesnetzagentur.
Der praktische Ertrag: Ein Wechsel scheitert heute selten an der Bindung und meist nur daran, dass niemand daran denkt. Wer den Anschluss seit Jahren hat, zahlt oft den Preis von damals, obwohl die Kündigung binnen eines Monats möglich wäre.
Wie viele Tarife kurz laufen
Von den 771 Tarifen in den hier ausgewerteten Daten laufen 150 kürzer als 24 Monate, das sind 19 %. Davon sind 61 monatlich kündbar. Angeboten werden sie von 80 verschiedenen Anbietern.
Diese Zahlen sagen aber auch, wo solche Tarife zu finden sind: fast ausschließlich bei regionalen Anbietern, also kleinen Netzbetreibern, Antennengemeinschaften, Stadtwerken. Die vier bundesweiten Anbieter binden im Regelfall zwei Jahre. Wer kurz laufen will, muss deshalb bei sich vor Ort nachsehen und nicht in der bundesweiten Übersicht.
Worauf beim Vertrag zu achten ist
- Der Preis nach der Aktion. Fast jeder Tarif ist die ersten Monate billiger. Was zählt, ist der Preis über die gesamte Laufzeit. Er steht auf der Vergleichsseite neben dem Einstiegspreis.
- Anschlusspreis und Hardware. Einmalige Kosten für die Bereitstellung und Miete für den Router laufen neben dem Monatspreis mit.
- Die Kündigung zum Umzug. Kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern, ist eine Kündigung möglich. Das ist gesetzlich geregelt und kein Entgegenkommen.