DSL ohne lange Mindestlaufzeit

Eine lange Vertragsbindung war jahrelang das größte Ärgernis beim Internetanschluss. Seit Dezember 2021 gelten dafür neue Regeln, und die meisten davon kennen die Betroffenen nicht. Was heute gilt, und was „ohne Mindestlaufzeit“ wirklich bedeutet.

Kurze Mindestlaufzeit

Was eine Mindestlaufzeit ist

Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, für den der Vertrag fest gilt. Vor ihrem Ablauf kommt man ordentlich nicht heraus, auch dann nicht, wenn woanders ein besseres Angebot steht. Üblich sind 24 Monate; mehr darf es nach dem Telekommunikationsgesetz nicht sein.

„Ohne Mindestlaufzeit“ heißt nicht, dass es keine Vertragslaufzeit gäbe. Es heißt, dass der Vertrag nicht für einen festen Zeitraum bindet, sondern laufend kündbar bleibt. Solche Tarife sind in der Regel teurer als der gleiche Anschluss mit zwei Jahren Bindung. Die Bindung ist der Rabatt.

Was seit Dezember 2021 gilt

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes hat sich das Wichtigste geändert, und zwar an der Stelle, an der es früher am meisten wehtat: am Ende der Laufzeit.

Der praktische Ertrag: Ein Wechsel scheitert heute selten an der Bindung und meist nur daran, dass niemand daran denkt. Wer den Anschluss seit Jahren hat, zahlt oft den Preis von damals, obwohl die Kündigung binnen eines Monats möglich wäre.

Wie viele Tarife kurz laufen

Von den 771 Tarifen in den hier ausgewerteten Daten laufen 150 kürzer als 24 Monate, das sind 19 %. Davon sind 61 monatlich kündbar. Angeboten werden sie von 80 verschiedenen Anbietern.

Diese Zahlen sagen aber auch, wo solche Tarife zu finden sind: fast ausschließlich bei regionalen Anbietern, also kleinen Netzbetreibern, Antennengemeinschaften, Stadtwerken. Die vier bundesweiten Anbieter binden im Regelfall zwei Jahre. Wer kurz laufen will, muss deshalb bei sich vor Ort nachsehen und nicht in der bundesweiten Übersicht.

Worauf beim Vertrag zu achten ist